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Forschungszulage 2026: Wie KI-Projekte förderfähig werden

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Ein KI-Projekt wird nicht deshalb förderfähig, weil es KI nutzt, sondern nur dann, wenn es eine technische Frage beantworten soll, deren Lösung neu ist, deren Ausgang offen ist und die planmäßig bearbeitet wird. Wer diese Hürde nimmt, kann 2026 deutlich mehr geltend machen als zuvor: Die Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. Euro, und für neu begonnene Vorhaben kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent hinzu.

Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch ohne Budgetdeckel und Wettbewerb. Seit dem 7. Juli 2026 ist sie zudem für viele Mittelständler der naheliegende Weg, denn das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) nimmt vorübergehend keine Anträge an; eine Wiederaufnahme wird für Anfang 2027 angestrebt. Die Frage ist also weniger, ob sich ein Antrag lohnt, als vielmehr, wie ein KI-Vorhaben zugeschnitten sein muss, damit es die Prüfung besteht.

Entscheidend sind drei Kriterien, nicht die Technologie

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) verlangt, dass alle drei Kriterien erfüllt sind: Neuartigkeit, technisch-wissenschaftliches Risiko und Planmäßigkeit. Sie lehnt sich dabei an das Frascati-Handbuch der OECD an.

Neuartigkeit prüft die BSFZ doppelt: Das Ergebnis muss für das Unternehmen neu sein und darf in seinem Wirtschaftszweig noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, so der Prüfleitfaden, Stand 10/2025. Eine Weltneuheit ist nicht nötig. Auch kleine Veränderungen können zählen, wenn sie echte technische Unwägbarkeiten mit sich bringen.

Beim Risiko zählen ausschließlich wissenschaftliche und technische Aspekte. Ob Kunden ein Produkt annehmen, ist ein wirtschaftliches Risiko und spielt keine Rolle. Für KI-Vorhaben besonders wichtig: Der Leitfaden stellt klar, dass datenschutzrechtliche Bedenken nicht als Risiko gelten. Auch der Hinweis, es seien womöglich mehr Tests nötig als geplant, reicht nicht aus.

Planmäßigkeit bedeutet nach § 2 Abs. 3 Forschungszulagengesetz eine definierte Aufgabe mit festgelegten Zielen und Vorgaben, an denen sich Ergebnisse messen lassen. Praktisch heißt das: Arbeitspakete, Messgrößen, Budget und dokumentierte Zwischenergebnisse.

Die Negativliste trifft viele typische KI-Vorhaben

Der Prüfleitfaden enthält ein eigenes Kapitel zur Informations- und Kommunikationstechnik. Nicht bescheinigungsfähig sind Vorhaben, die ausschließlich aus Tätigkeiten wie diesen bestehen: Einführung und Konfiguration etablierter Software, Portierung in die Cloud, Datenmigration und die „baukastenbasierte Zusammensetzung“ von Softwarelösungen ohne technisches Risiko. Routinearbeiten wie Anforderungsanalyse, Testing oder Debugging zählen ebenfalls nicht. Eine eigene amtliche Leitlinie für KI gibt es nicht; maßgeblich ist diese allgemeine Abgrenzung.

Ein illustratives Beispiel zeigt die Trennlinie. Nicht förderfähig wäre es, einen kommerziellen Sprachassistenten einzuführen und mit einem Standard-Retrieval-Baustein an die Firmendokumente anzubinden, solange dabei keine offene technische Frage zu lösen ist. Potenziell förderfähig wäre dagegen die Frage, ob und mit welcher Architektur sich Kennwerte aus heterogenen, firmenspezifischen Prüfberichten mit einer vorab definierten Fehlerquote zuverlässig extrahieren lassen, sofern dies in der Branche nicht Stand der Technik ist. Den Unterschied macht die offene technische Frage, nicht das eingesetzte Modell.

Ein Misserfolg schadet der Bescheinigung übrigens nicht: Laut BSFZ-FAQ wird sie unabhängig von Verzögerung, Abbruch oder Misserfolg erteilt, wenn die Kriterien erfüllt sind. Ein Vorhaben mit klaren Abbruchkriterien ist also kein Nachteil, sondern Ausdruck von Planmäßigkeit.

Was sich 2026 geändert hat

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (BGBl. 2025 I Nr. 161) gelten seit 1. Januar 2026 drei Neuerungen. Erstens beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Mio. Euro für Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen; zuvor waren es 10 Mio. Euro. Zweitens kommt eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten hinzu, allerdings nur für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben. Ein laufendes Altprojekt profitiert also vom höheren Deckel, nicht aber von der Pauschale. Drittens steigt die Eigenleistung von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften auf 100 Euro je Stunde.

Unverändert gilt laut § 4 Forschungszulagengesetz: Die Zulage beträgt 25 Prozent, kleine und mittlere Unternehmen können zehn Prozentpunkte zusätzlich beantragen. Auftragsforschung wird mit 70 Prozent des Entgelts angesetzt, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU oder im EWR hat. Zur Größenordnung, als eigene Rechnung: Ein kleines oder mittleres Unternehmen mit 300.000 Euro Personalaufwand in einem 2026 begonnenen Vorhaben käme mit Pauschale auf 126.000 Euro Zulage statt 105.000 Euro.

Zwei Stufen, und die erste entscheidet

Zuerst bescheinigt die BSFZ kostenfrei, ob Forschung und Entwicklung vorliegt; ein Bescheid ist laut FAQ spätestens drei Monate nach Eingangsbestätigung zu erwarten. Erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt das Unternehmen die Zulage beim Finanzamt. Die BSFZ bewertet allein die Angaben im Antragsformular; Anlagen berücksichtigt sie nicht.

Die BSFZ-Statistik verzeichnet für 2025 einen Rekord von 16.723 eingereichten Vorhaben, von denen 13.404 einen Anspruch erhielten. Nach unserer eigenen Rechnung sind das rund vier von fünf; eine amtliche Bewilligungsquote veröffentlicht die BSFZ nicht. Jedes fünfte Vorhaben scheitert also bereits an der ersten Stufe, häufig wohl an der Abgrenzung zur Routine.

Ob ein konkretes Vorhaben die Kriterien erfüllt und wie Kosten anzusetzen sind, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung. Bei der Vorarbeit kann capinori helfen, KI-Vorhaben so zuzuschneiden, dass Forschungsfrage, Risiko und Messgrößen von Beginn an sauber dokumentiert sind.

Häufige Fragen zur Forschungszulage für KI-Projekte

Ist jedes KI-Projekt über die Forschungszulage förderfähig?

Nein. Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung, nicht den Einsatz von KI an sich. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage verlangt Neuartigkeit, technisch-wissenschaftliches Risiko und Planmäßigkeit. Das Einführen oder Konfigurieren etablierter KI-Software ist laut Prüfleitfaden der Bescheinigungsstelle nicht bescheinigungsfähig, wenn das Vorhaben ausschließlich daraus besteht.

Was hat sich bei der Forschungszulage 2026 geändert?

Seit 1. Januar 2026 gilt nach dem Forschungszulagengesetz eine maximale Bemessungsgrundlage von 12 Mio. Euro für Aufwendungen ab 2026. Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31. Dezember 2025 kommt eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten hinzu. Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern werden mit 100 Euro je Stunde angesetzt.

Wie hoch ist die Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen?

Die Forschungszulage beträgt nach § 4 Forschungszulagengesetz 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf 35 Prozent beantragen. Bei Auftragsforschung an Auftragnehmer in der EU oder im EWR werden 70 Prozent des Entgelts als Aufwand angesetzt.

Zählen Datenschutzbedenken als technisches Risiko?

Nein. Der Prüfleitfaden der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Stand 10/2025, stellt ausdrücklich klar, dass datenschutzrechtliche Bedenken nicht als Unwägbarkeit oder Risiko gewertet werden. Auch wirtschaftliche Risiken wie eine unsichere Marktnachfrage zählen nicht. Anerkannt werden nur wissenschaftliche und technische Unwägbarkeiten bei der Umsetzung.

Wie läuft der Antrag auf Forschungszulage ab?

Das Verfahren hat zwei Stufen. Zuerst bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage kostenfrei, ob ein Vorhaben Forschung und Entwicklung ist; laut FAQ der Bescheinigungsstelle spätestens drei Monate nach Eingangsbestätigung. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres folgt der Antrag beim Finanzamt. Bewertet werden nur die Angaben im Formular, keine Anlagen.

Wird ein gescheitertes KI-Projekt trotzdem gefördert?

Ja, sofern das Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Laut FAQ der Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird die Bescheinigung unabhängig von Verzögerungen, Abbruch oder Misserfolg erteilt. Ein technisch offenes Ergebnis ist bei Forschung gerade typisch. Wichtig ist, dass Ziele, Vorgehen und Ergebnisse planmäßig dokumentiert sind.

Quellen (6)
Porträt von Rudy Winklhofer, Inhaber und Director R&D bei capinori

Rudy Winklhofer ist Inhaber und Director R&D der capinori GmbH.

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